Anmeldung |
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Dorn-Breuß Kompaktwochenende Die Seminargebühr beträgt 225,- Euro. Als Refresher (Wiederholungen des Kurses): 110,- Euro. Mitzubringen sind: bequeme Kleidung, eine Wolldecke, zwei Handtücher, Pausenbrot / Getränke (vorzugsweise 2 l Wasser pro Tag). Dolo-Taping Die Seminargebühr für Wochendseminare beträgt 295,- Euro pro Seminarteil (inklusive aller Arbeitsmaterialien). Als Refresher (Wiederholung eines Seminarteils): 145,- Euro. Seminar 2 baut auf das erste Ausbildungswochenende auf, ist aber auch einzeln für speziell am Lymphtaping interessierte Therapeuten buchbar (Voraussetzung sind Kenntnisse in der Anwendung mit flexiblen Tapes). Die Seminarteile 1 und 2 können einzeln gebucht werden. Bei gleichzeitiger Buchung beider Seminarteile erhält der Teilnehmer 50,- Euro Nachlass auf den 2. Seminarteil. Dolo-Taping für Taper Die Seminargebühr beträgt 135,- Euro. Fortbildung für Therapeuten mit Kenntnissen in anderen flexiblen Taping-Therapien. 50% Zuschuß des Landes NRW zu Fortbildungen. Alle Infos unter: www.bildungsscheck.nrw.de Mit dem Bildungsscheck unterstützt die nordrhein-westfälische Landesregierung die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung. Übernommen werden anfallende Kursgebühren - für Teilnahme und Prüfung - bis zur Hälfte, höchstens jedoch 500 Euro pro Bildungsscheck. Die finanziellen Mittel stellt der Europäische Sozialfonds zur Verfügung. Erhalten können den Bildungsscheck Unternehmen mit maximal 250 Beschäftigten und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Verpflichtend dafür ist eine kostenlose Beratung. Der Bildungsscheck ist nur für Personen, die Ihren Wohnsitz oder den Sitz Ihrer Arbeitsstelle in NRW haben. Die Beantragung erfolgt über entsprechende Beratungsstellen (z.B. VHS). Lehrgangs- und Geschäftsbedingungen Die Anmeldung erfolgt schriftlich. Daraufhin wird von unserer Seite eine Anmeldebestätigung verschickt und eine Anzahlung in Höhe von 75,– Euro (pro Seminar) auf die Seminargebühr innerhalb von 7 Tagen fällig. Bei einer Anmeldung mit Bildungsscheck/-prämie ist der 50%-ige Eigenanteil als Gesamtbetrag zu zahlen und der Bildungsscheck/-prämie an uns zu übersenden. Mit der Anmeldebestätigung wird die Anmeldung verbindlich. Die Restzahlung hat bis spätestens 28 Tage vor Seminarbeginn zu erfolgen. Die Anzahl der Lehrgangsteilnehmer ist begrenzt. Die Reihenfolge der Anmeldungen mit Überweisung der Anzahlung entscheidet über die Teilnahme. Kommt der Lehrgang aus veranstalterorganisatorischen Gründen nicht zur Durchführung, wird die Seminargebühr in geleisteter Höhe zurückerstattet. Ein Anspruch auf Durchführung des Lehrgangs besteht nicht. Sollten Fortbildungskurse durch Krankheit des Referenten, durch Unterbelegung oder andere, von der Dorn-Breuß Schule nicht zu vertretende Gründe kurzfristig abgesagt werden müssen, entsteht dem Teilnehmer nur ein Anspruch auf Rückerstattung der bereits geleisteten Kursgebühr. Weitergehende Ansprüche sind auch dann ausgeschlossen, wenn dem Teilnehmer weitere Kosten z.B. Arbeitsausfall, Reise- oder Unterkunftskosten, o. ä. entstanden sind. Bei Absage der Seminarteilnahme (unabhängig vom Grund) bis zu 42 Tagen vor Seminarbeginn wird der bereits geleistete Seminarbetrag erstattet. In der Spanne von 41-28 Tagen vorher, sind 25,- € Bearbeitungsgebühr fällig, bei Absagen von 27-14 Tagen bis zum Seminarbeginn 50% der Seminargebühr, danach 100%. Absagen bedürfen der Schriftform und erhalten durch unsere schriftliche Bestätigung Gültigkeit. Die Seminarteilnehmer halten sich in den Veranstaltungsräumen auf eigene Gefahr auf. Bei Anwendungsdemonstrationen und Übungen, die Sie als Seminarteilnehmer an Patienten oder an anderen Seminarteilnehmern vornehmen, handeln Sie auf eigene Gefahr und Risiko. Schadenersatzansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – gegen den Dozenten und die Dorn-Breuß Schule sind, sofern nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt, ausgeschlossen. Der Kursteilnehmer erklärt sich mit der jeweiligen Hausordnung der Bildungseinrichtung einverstanden. Verstöße gegen diese, Diebstahl, sowie fahrlässige oder vorsätzliche Verunreinigung oder Beschädigung von mobiler Ausstattung und nicht mobiler Einrichtung können zum Ausschluss des Seminarteilnehmers von der Veranstaltung führen. Es besteht in diesem Fall kein Anspruch auf Erstattung bereits bezahlter Seminargebühren, sowie die Haftung für entstandene Schäden. Dies obliegt dem Verursacher. Urkunden und Lehrgangsbestätigungen werden ausgegeben, wenn am gesamten Lehrgang ohne Unterbrechung teilgenommen wurde, alle theoretischen und praktischen Übungen absolviert wurden und der Referent keine sachlichen Bedenken äußert. |